Spielregeln 2024

48h Wilhelmsburg findet immer 48 Stunden lang über ein Wochenende statt. Das nächste Mal vom 07.-09. Juni von Freitag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00 Uhr

Die Veranstaltungsorte liegen alle auf den Hamburger Elbinseln:
Wilhelmsburg, Veddel, Neuhof, kleiner Grasbrook, Steinwerder und Kattwyk.

Die beteiligten Musiker:innen, Bands und Selbermacher:innen haben einen nachvollziehbaren Bezug zu den Elbinseln: Sie leben, arbeiten oder proben hier.

Wir verstehen uns als lokales, nachhaltiges Festival, welches aus dem Stadtteil entsteht und gestaltet wird. So wollen wir gemeinsam eine selbstbestimmte, kulturelle Stadtteilentwicklung mit allen interessierten Bewohner:innen bewirken.

Wir wollen durch die Musik, die als universale Weltsprache ohne Sprachbarrieren funktioniert, den (inter-)kulturellen Austausch zwischen den Musiker:innen, Bewohner:innen und interessierten Besucher:innen des Stadtteils fördern.

Wir wollen eine künstlerische Plattform für möglichst viele Musiker:innen mit unterschiedlichen, kulturellen Hintergründen sein, die auf den Elbinseln leben.

Wir wollen die Professionalisierung des musikalischen Schaffens auf den Elbinseln anregen und fördern.

Programmpunkte aus den Vorjahren werden nicht unverändert wiederholt.

Wir stellen die Elbinseln als kulturelle Standorte vor.

Wir laden zu einer musikalischen Erkundungsreise durch den Stadtteil ein und möchten dabei Vorurteile abbauen und zu neuen Begegnungen einladen.

Wir wollen den Stadtteil so präsentieren, wie wir ihn auch den Rest des Jahres vorfinden: D.h. wir bespielen bereits vorhandene Bühnen, gehen in leerstehende Räume, Ateliers oder funktionieren alltägliche Räume um, wie z.B. Balkone, Buchläden, Friseursalons, Wohnzimmer etc.

Struktur

48h Wilhelmsburg wird mit Hilfe der Nachbarschaft (d.h. Initiativen, Einrichtungen und Einzelakteuren aus dem Stadtteil) organisiert.

Die Fäden von 48h Wilhelmsburg laufen im Bürgerhaus Wilhelmsburg zusammen. Die Stiftung Bürgerhaus Wilhelmsburg mit dem Netzwerk „Musik von den Elbinseln“ ist Trägerin und Initiatorin des Projektes.

Ein Komitee aus Vertreter:innen des Stadtteils (das Programmkomitee) wählt die Bands, Solokünstler:innen, Ensembles sowie die gastgebenden Orte für das Programm aus bzw. gibt Ideen und Empfehlungen in die Programmkoordination hinein. Kriterien sind dabei die Leitlinien von 48h Wilhelmsburg und das Ziel, ein Programm zu organisieren, welches den Stadtteil abbildet.

Die 48h Wilhelmsburg Organisation entscheidet dabei – abhängig von den vorhandenen zeitlichen & finanziellen Ressourcen – über die Anzahl der möglichen Veranstaltungsorte und Programmpunkte. Es werden alle Programmpunkte aufeinander abgestimmt.

Es werden keine künstlichen Gastronomien (Bierbuden, Foodstände, etc.) errichtet: 48h Wilhelmsburg stärkt die lokalen Ökonomien, die auch selbst als Bühne dienen können und verkauft Getränke nur an Orten, an denen es infrastrukturell nötig ist. Ansonsten sind die Gäste eingeladen, sich vor Ort in den vorhandenen Strukturen zu versorgen.

Ausschlusskriterien

Die 48h Organisation behält sich vor, Veranstaltungen mit eindeutig kommerziellem Angebot, mit dezidiert parteipolitischen, rassistischen und rechtsradikalen, homophoben oder religiös-missionarischen Inhalten auszuschließen.

Finanzierung

Die Veranstalter:innen sorgen nach Absprache und finanziellen Möglichkeiten für die Grundfinanzierung von Ehrenamtspauschalen für die Künstler:innen, Veranstaltungstechnik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit, relevanter Infrastruktur, GEMA, Versicherungen, Genehmigungen etc.

Die beteiligten Musiker:innen erhalten vom Bürgerhaus Wilhelmsburg eine Ehrenamtspauschale nach §3 Nr. 26a EStG. Diese wird pauschal ausgezahlt. Es gibt eine Mindestehrenamtspauschale von 80,-€ für Solo-Musiker:innen. Ab einem Duo gibt es 60,-€ pro Person. Bei Gruppen/Bands ab 5 Personen liegt die Grenze der Ehrenamtspauschale bei 300,-€, diese Höchstgrenze gilt auch für Chöre und größere Kapellen.

Die Ehrenamtspauschale darf gerne ans Projekt zurück gespendet werden.

Die Künstler:innen spielen außerdem auf Hut.

Die Veranstaltungen kosten keinen Eintritt, denn wir möchten, dass alle (unabhängig von ihrem Einkommen) Zugang zu unseren Konzerten haben. Die, die es können, kaufen ein Unterstützer:innenbändchen für 5,- €.

Die gastgebenden Orte beteiligen sich an den anfallenden Kosten, abhängig von Größe, Art und vorhandener Infrastruktur (Veranstaltungstechnik etc.) des/der Gastgeber:in mit einem Kooperationsbeitrag.

Finanziert werden kann 48h Wilhelmsburg nur, wenn wir es alle zusammen – die öffentliche Hand, das Publikum aber auch die gastgebenden Orte – mitfinanzieren. Wir stellen zum Gelingen eine umfangreiche Programmplanung bereit wie auch im Einzelfall die erforderliche Technik und Personal vor Ort. Das umfangreiche Marketing trägt dazu bei, dass Gäste zu den Geschäften und Vereinen kommen, die im übrigen Verlauf des Jahres vielleicht nicht zur bisherigen Zielgruppe gehören – aber nach 48h Wilhelmsburg vielleicht zum Stammpublikum werden oder den Verein unterstützen.

Jede Veranstaltung kostet ein Vielfaches von dem, was der Größe der Veranstaltungsfläche entsprechend an Kooperationsbeitrag zu bezahlen ist. Wir wünschen uns, den Kooperationsbeitrag nicht als Kostenfaktor zu verstehen, sondern als Investition in unseren Stadtteil und damit in unsere Nachbarschaft.

Sponsoring und Fundraising wird zentral eingeholt oder im Vorfeld abgesprochen.

Veröffentlichung auf mvde.de

Als Künstler:in oder Gastgebe:in bist du damit einverstanden, dass sämtliche programmrelevante, angegebene Daten (z.B. Band/Ortname, Besetzung der Band, hochgeladene Bilder und Logo, Links zu Social-Media-Kanälen und zu Musik-Plattformen wie YouTube oder Soundcloud etc.) im Print- und Online-Programm erscheinen und verbreitet werden können. Personenbezogene und private Daten, sowie hochgeladene Musik für das Programmkomitee werden nicht veröffentlicht.

Genehmigungen von Orten

Für gastgebende Orte gilt weiter: Für einen Teil von Veranstaltungsorten (vor allem in privaten und Gewerberäumen) bei 48h Wilhelmsburg, müssen wir einen Genehmigungsprozess bei der Bauprüfabteilung des Bezirksamt Hamburg Mitte durchlaufen. Die sog. „Nutzungsänderungen“ müssen nach §61 oder §62 der Hamburgischen Bauordnung in einem Antragsverfahren eingereicht werden. Die Prüfung ist ausschließlich zur Gewährleistung der Sicherheit der Besucher:innen und Akteur:innen von 48h Wilhelmsburg. Die Behörde prüft die räumlichen Kapazitäten, die Ein- und Ausgangssituation, Fluchtwege etc.

Solltest du nicht Eigentümer:in des Ortes sein, den du anmelden möchtest, müssen wir eine Bestätigung der Vermieter:innen erhalten, dass wir diese Daten weitergeben dürfen.
Ggf. werden nach der Anmeldung noch Informationen benötigt wie z.B. Grundriss, Querschnitt Notausgänge, Raumhöhe etc.

Die Orte verpflichten sich, den Auflagen des Ordnungsamtes Folge zu leisten.

Für Gastronomien gilt:

Wir brauchen einen Einblick in deine Konzession. Dabei müssen wir wissen, für wie viele Personen dein Laden zugelassen ist, welche Öffnungszeiten dort geregelt sind und ob es evtl. Auflagen gibt, die für unsere Planung wichtig sind.